Der Online-Steuerberater Tipp der Woche Nr. 342 vom 15.03.2012
Neue Hinzuverdienstgrenze bei der Familienversicherung

Sehr geehrte/r ,

seit Beginn des Jahres wurde die Hinzuverdienstgrenze für die Familienversicherung erhöht.

Als nebenberuflicher Networker/Unternehmer haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit sich über Ihren Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichern zu lassen.

Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von zwei Grenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen. So dürfen Sie zum einen nicht mehr als 17,99 Stunden in der Woche für Ihre Selbständigkeit tätig sein. Dies ist durch entsprechende Aufzeichnungen im Zweifelsfall darzulegen.

Die zweite Grenze bezieht sich auf Ihren monatlichen Gewinn. Diese Grenze wurde zu Beginn diesen Jahres um 10,- EUR erhöht und beläuft sich nun auf 375,- EUR im Monat. Maßgeblich ist hierfür Ihr steuerlicher Gewinn und nicht Ihre Einnahmen wie z.B. Ihre Provisionszahlungen. Bitte beachten Sie, dass auch andere persönliche Einnahmen wie ein 400,- EUR-Job oder Mieteinnahmen zur Berechnung hinzuzählen.

Da Sie als familienversichertes Mitglied jährlich aufgefordert werden, Rechenschaft über Ihre Einnahmen bei der Krankenkasse abzulegen, bitte wir Sie diese Grenzen bei Ihren Angaben zu berücksichtigen. Sollten Sie als Einzelunternehmer Gefahr laufen die Grenzen zu überschreiten, empfehlen wir Ihnen eine eingehende Beratung in unserer Kanzlei, denn auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten die Familienversicherung zu bewahren. Sprechen Sie uns an - wir helfen gerne!

 

 

"Sind Sie zufrieden mit uns?
Wir freuen uns über jede Empfehlung!
Unzufrieden?
Sprechen Sie mit mir!"
Dr. Norbert Stölzel


Wir beraten Sie gerne:
Sandra Korkisch
Sandra Korkisch


Angelina Esposito
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