Yvonne Brechenmacher
Steuerfachangestellte

Tipp der Woche Nr. 398 vom 03.05.2013

Kilometerpauschale für Auto, Motorrad und Fahrrad

 

Wenn Sie keine tatsächlichen PKW-Kosten von den Einnahmen absetzen, können Sie bei unter 50% geschäftlicher Nutzung einfach die Kilometerpauschale ansetzen. Die Höhe der Kilometerpauschale ändert sich je nach dem verwendeten Fahrzeugtyp. Der Ansatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer gilt nur für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges, sprich: Autos. Verwenden Sie für geschäftliche Fahrten ein Motorrad oder einen Motorroller, so dürfen Sie dies mit einer Pauschale von nur 13 Cent je gefahrenem Kilometer absetzen. Sogar für die Benutzung eines Mopeds oder Mofas können Sie eine Kilometerpauschale als Betriebsausgabe ansetzen. Diese beträgt dann 8 Cent je Kilometer. Schließlich ist sogar die geschäftliche Nutzung eines Fahrrades mit immerhin noch 5 Cent je Kilometer anzusetzen.

Erhöhung für die Mitnahme weiterer Personen

Nehmen Sie auf Ihrer geschäftlichen Fahrt noch weitere Personen mit, so wirkt sich dies auch auf die Höhe der Kilometerpauschale aus. Bei Verwendung eines Kfz dürfen je mitgenommener Person 2 Cent pro Kilometer zusätzlich angesetzt werden. Ebenso bei der Verwendung eines Motorrads, bei dem Sie für einen zusätzlichen Mitfahrer noch 1 Cent pro Kilometer anerkannt bekommen.

Aufzeichnungspflichten

Unabhängig vom eingesetzten Fahrzeug sind sie zum Nachweis der gefahrenen Kilometer verpflichtet. Führen Sie deshalb Aufzeichnungen über Ihre geschäftlichen Fahrten. Diese Aufzeichnung sollten neben dem Datum und der Kilometeranzahl auch das Ziel Ihrer Fahrt mit besuchten Personen und dem geschäftlichen Grund beinhalten. Als Kilometeranzahl versteht sich das „Hin und Zurück“ und nicht nur die Entfernungskilometer.

Die Art der Aufzeichnung spielt ebenso wenig eine Rolle wie der Zeitpunkt, zu dem Sie den Nachweis erstellen. Sie dürfen also – anders als bei der Führung eines Fahrtenbuches – auch im Nachhinein Fahrten eintragen und diese sogar im PC in einer Excel-Liste führen. Wenn Sie die Kilometer nicht nach Ende der Fahrt notiert haben, so ist es ebenfalls korrekt, wenn Sie einen Routenplaner aus dem Internet zur Berechnung der gefahrenen Kilometer nutzen.

Im Downloadbereich unserer Homepage haben wir Ihnen ebenfalls eine Mustervorlage bereitgestellt.

Erfassung in der Online-Buchhaltung Sofern Sie Ihre Buchhaltung mit Hilfe unseres Online-Buchhaltungssystemes selbst erstellen, genügt die Angabe der Kilometer, des Fahrzeugtyps und die Anzahl der Mitfahrer. Mit diesen Informationen berechnet Ihnen unsere Online-Buchhaltung automatisch die korrekte Kilometerpauschale!

Standardmäßig sind Ihnen als Fahrzeugtypen das Auto sowie ein Motorrad freigeschalten. Benötigen Sie auch die Auswahl „Moped“ oder „Fahrrad“, so teilen Sie uns dies mit und wir schalten Ihnen die zusätzlichen Fahrzeuge frei.

 

Wir beraten Sie gerne.

Dr. jur. Norbert Stölzel
Steuerberater

 

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