Angelina Esposito
Steuerfachangestellte

Tipp der Woche Nr. 401 vom 24.05.2013

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 

Auf unserer Homepage finden Sie bei den Downloads im Servicebereich eine Checkliste zu haushaltsnahen Dienstleistungen, die ausführlich die Voraussetzungen von bis zu 600 € Steuererstattungen im Jahr bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im privaten Haushalt dokumentiert.

Darunter fallen:

Wichtig ist, dass nur Lohnleistungen, jedoch keine Materialleistungen förderfähig sind und die Zahlung per Überweisung erfolgen muss.

Neubaukosten sind nicht förderungswürdig. Allerdings hat ein Urteil aus dem letzten Jahr Klarheit geschaffen, dass Modernisierungskosten sehr wohl abzugsfähig sind. Darunter fällt die Gartenumgestaltung. Voraussetzung ist lediglich, dass ursprünglich zumindest eine Wiese vorhanden war. Ferner ist auch der Abriss einer Garage oder deren Neubau begünstigt, sofern ursprünglich an dieser Stelle eine Garage vorhanden war.

Bitte reichen Sie uns zur Einkommensteuererklärung Ihre Aufwendungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen für das jeweilige Jahr ein.

 

Wir beraten Sie gerne.

Dr. jur. Norbert Stölzel
Steuerberater

 

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