Grundsätzlich gilt für jeden Unternehmer, Freiberufler und Selbständigen: Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Buchhaltung. Mit Hilfe der Buchhaltung werden sämtliche geschäftliche Vorgänge anhand von Belegen, wie beispielsweise Rechnungen festgehalten.
Die Buchhaltung dient dabei nicht nur dazu, alle Ausgaben und Einnahmen Ihres Betriebes zu überblicken oder die Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen, sondern ist am Ende des Geschäftsjahres die entscheidende Grundlage für Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Im Idealfall erledigt man die Buchhaltung sofort. Das bedeutet, wenn Sie eine Rechung bezahlen, dann verbuchen Sie diese unmittelbar. Wahlweise können Sie sämtliche Belege sammeln und am Ende des Monats oder Quartals einbuchen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist der Vorgang, bei welchem die in Ihren Betriebseinnahmen enthaltene Umsatzsteuer und die in Ihren Betriebsausgaben enthaltene Vorsteuer automatisch gegengerechnet werden.
Im Ergebnis muss eine Umsatzsteuerzahlung (mehr umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als Ausgaben) an das Finanzamt geleistet werden oder es kommt zu einer Umsatzsteuerrückerstattung (mehr umsatzsteuerpflichtige Ausgaben als Einnahmen) vom Finanzamt.
Das Finanzamt teilt Ihnen mit, ob Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise durchführen müssen. Als Existenzgründer müssen Sie in den ersten zwei Jahren die monatliche USt-VA abgeben.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, erledigen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung ganz unkompliziert und mit einem Klick: Sie übermitteln die Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER an Ihr Finanzamt. Das Besondere: Sie benötigen kein persönliches ELSTER Zertifikat.
Die Buchhaltung ist die Grundlage für den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres. Er informiert über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und ist die Grundlage für die Besteuerung. Die kostenfreie OnlineBuchhaltung stellt die beste und preisgünstigste Basis für den Jahresabschlusses dar.
Die OnlineBuchhaltung ist besonders einfach zu bedienen, was es selbst Laien ermöglicht, kostenfrei sämtliche benötigte Daten für den Jahresabschluss selbst zu erfassen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist der Vorgang, bei welchem die mit den Betriebseinnahmen eingenommene Umsatzsteuer und den in den Betriebsausgaben bezahlte Vorsteuer automatisch gegengerechnet werden.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, übermitteln Sie mit Hilfe der OnlineBuchhaltung mit nur einem Klick Ihre Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER an Ihr Finanzamt.
Haben Sie eine Frage, ein konkretes Anliegen oder eine Anregung? Wir sind jederzeit für Sie persönlich da.
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