Corona 1 - Allgemeines zu Soforthilfe und Antragsformulare der Länder

30.03.2020
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Antrag auf Soforthilfe

Seit der letzten Woche stehen unsere Telefone nicht mehr still. Die Unsicherheit über die Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in der Corona-Krise war und ist noch immer sehr groß. Dies hat uns dazu bewegt Ihnen einen kurzen Überblick über die beschlossenen Geldhilfen zu dokumentieren. 

Die Hilfen kommen sowohl von den Ländern, als auch seit heute direkt vom Bund. Allerdings handelt es sich bei den Zahlungen der Länder lediglich um Aufstockungsbeträge zu den Leistungen des Bundes. Es sind also keine zwei separat zu betrachtende Rettungsschirme.
 

Es gibt folgende Säulen der finanziellen Unterstützung:

1. Unternehmen mit finanziellen Engpässen für laufende betriebliche Ausgaben (Miete, Leasingrate, Versicherungen, Strom etc.) und bis zu einer Mitarbeiterzahl von 10 Personen, sollen bestimmte Zuschüsse erhalten. Länderspezifisch auch für mehr Mitarbeiter und zum Teil auch höhere Zuschüsse, wie z.B. in Bayern. Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen aber im Jahr 2020 versteuern müssen,

2. Unternehmen erhalten über ihre Hausbanken zinslose Darlehen von der KfW, die zu 90 % vom Staat abgesichert sind,

3. Unternehmen haben die Möglichkeit ihre Mitarbeiter leichter in die Kurzarbeit zu schicken, als es bisher der Fall war,

4. Steuern, die an das Finanzamt bezahlt werden müssen (wie z.B. Umsatzsteuer-Vorauszahlung), können relativ leicht gestundet, die Zahlungen also aufgeschoben werden,

5. Zu hohe Steuer-Vorauszahlungen, wie z.B. Einkommensteuer-Vorauszahlungen können auf Antrag entsprechend des niedriger zu erwartenden Gewinns nach unten korrigiert oder auch zurückgefordert werden.

6. Herabsetzungsanträge zu Krankenversicherungsbeiträgen bei einer freiwillig-gesetzlichen Krankenversicherung können gestellt werden.
 

Weitere Informationen und Empfehlungen

In unserem aufgezeichneten Live-Video vom 26.03.2020 erläutert Ihnen unser Außendienstmitarbeiter Jürgen Baur, auf was Sie bei der Antragstellung achten sollten. Desweiteren erhalten Sie dort sämtliche Links zu den Antragsformularen der Länder.

Beachten Sie bitte, falsche Angaben in den Anträgen auf Soforthilfe stellen einen Subventionsbetrug dar. Hier dohen Geldstrafe oder gar Gefängnis.
 

Tägliches Live-Webinar um 10:00 Uhr

Bis auf Weiteres hält Jürgen Baur unter raus-aus-dem-Steuerdschungel.de täglich ein Live-Webinar um 10:00 Uhr zu bestimmten steuerlichen Themen, aber auch zu tagesaktuellen Informationen. Wir freuen uns auf Ihren Web-Besuch. Falls Sie es zeitlich nicht schaffen beim Live-Webinar dabei zu sein, so können Sie sich auch jederzeit die Aufzeichnungen hierzu ansehen.
 

Noch Fragen?

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231/96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Bleiben Sie gesund!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

 

 

   
   
   
   
   
   

 

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