11.05.2020 |
Die Corona-Soforthilfe ist, wie in unserem Blogbeitrag vom 30.03.2020 bereits ausführlich erläutert, ein einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss für in Not geratene Solo-Selbständige und kleine Unternehmen mit einem Liquiditätsengpass durch die Corona-Pandemie.
Ja, die Corona-Soforthilfe ist als Zuschuss steuerlich eine zu erfassende Betriebseinnahme und damit nicht steuerfrei. Allerdings wirkt sich das erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss. Also frühestens im nächsten Jahr.
Nein, es handelt sich um einen echten Zuschuss, der von der Umsatzsteuer nicht erfasst wird.
Verwenden Sie das Konto "Sonstige betriebliche Einnahmen" mit "0%" Umsatzsteuer.
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Bleiben Sie gesund!
Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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