Corona 4 - Ist die Corona-Soforthilfe zu versteuern?

11.05.2020
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Die Corona-Soforthilfe ist, wie in unserem Blogbeitrag vom 30.03.2020 bereits ausführlich erläutert, ein einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss für in Not geratene Solo-Selbständige und kleine Unternehmen mit einem Liquiditätsengpass durch die Corona-Pandemie.

 

Zählen die ausgezahlten Zuschüsse zu den Betriebseinnahmen?

Ja, die Corona-Soforthilfe ist als Zuschuss steuerlich eine zu erfassende Betriebseinnahme und damit nicht steuerfrei. Allerdings wirkt sich das erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss. Also frühestens im nächsten Jahr.

Unterliegen die Corona-Soforthilfen der Umsatzsteuer?

Nein, es handelt sich um einen echten Zuschuss, der von der Umsatzsteuer nicht erfasst wird.

Wie buche ich diese Einnahme in der OnlineBuchhaltung?

Verwenden Sie das Konto "Sonstige betriebliche Einnahmen" mit "0%" Umsatzsteuer.

 

Noch Fragen?

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231/96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Bleiben Sie gesund!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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