29.09.2020 |
Überbrückungshilfe II
Das Hilfsprogramm der Phase II unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Unternehmen (auch Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb),
die Corona-bedingt
Maximale Förderung
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Die ursprüngliche Deckelung bezogen auf die Mitarbeiteranzahl wurde ersatzlos gestrichen.
Erhöhung der Fördersätze
Die Fixkosten werden wie bisher nicht zu 100 %, sondern gestaffelt, je nach Höhe des Umsatzeinbruchs, ausbezahlt.
Allerdings erhöhen sich die Fördersätze:
Umsatzeinbruch höher als 70 % -> Förderung der Fixkosten zu 90%
Umsatzeinbruch zw. 50 % - 70 % -> Förderung der Fixkosten zu 60%
Umsatzeinbruch höher 30 % -> Förderung der Fixkosten zu 40%
Weichen die Umsatzeinbrüche im Nachhinein von den geschätzten Zahlen ab, so sind die zu viel erhaltenen Zuschüsse wieder zurückzubezahlen.
Antragstellung
Wieder können die Anträge nur durch einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) digital erstellt werden.
Überbrückungshilfe versteuern
Die als Überbrückungshilfe bezogenen Leistungen sind nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.
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Bleiben Sie gesund!
Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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