Das Fahrtenbuch - Ein Aufwand der sich lohnen kann

02.03.2020
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1 %-Regelung oder Fahrtenbuch?


Beide Verfahren ermitteln den privaten Anteil Ihrer Kfz-Kosten.
 

Wenn Sie Ihr Auto über 50% geschäftlich nutzen, können Sie 1 % des Brutto-Listenneupreises Ihres PKWs pro Monat als pauschalen Privatanteil Ihren Kfz-Kosten entgegenrechnen. Unabhängig davon, ob es sich um ein in die Jahre gekommenes Fahrzeug handelt oder um einen neuen PKW, maßgebend ist immer der Brutto-Listenneupreis.


Das Fahrtenbuch ist die frei wählbare Alternative zur 1 %-Regelung. Mit dem Fahrtenbuch ermitteln Sie den tatsächlich privat genutzten Anteil Ihres Geschäftsfahrzeuges.


Der erhoffte Steuervorteil durch das Führen eines Fahrtenbuches sollte jedoch im Verhältnis zu Ihrem zusätzlichen Schreibaufwand stehen. Um dies abzuschätzen, stellen Sie Ihre Kfz-Gesamtkosten inklusive der Abschreibung pro Jahr dem absoluten Euro-Betrag der 1 %-Regelung gegenüber.
 

Ist nun der Privatanteil durch die 1 %-Regelung im Verhältnis zu Ihren Gesamt-Kfz-Kosten unrealistisch hoch, dann kann ein Führen des Fahrtenbuches durchaus sinnvoll sein. Es hängt aber auch entscheidend von Ihrem Grenzsteuersatz der Einkommensteuer ab, ob Sie über das Fahrtenbuch pro Jahr nur hundert Euro oder ein paar tausend Euro einsparen.

 

 

Das muss in´s Fahrtenbuch alles rein:

 

  • der Tachoanfangsstand sowie der Tachoendstand pro Fahrt,
  • die gefahrenen Kilometer,
  • die besuchten Geschäftspartner, Kunden oder Ansprechpartner mit Ort und Grund der Fahrt
  • sowie das Datum Ihrer Fahrt.

 

Unter einer Fahrt versteht man jeweils eine Fahrt von Zuhause nach Zuhause. Besuchen Sie auf einer Fahrt mehrere Kunden, dann benutzen Sie bitte für jeden Kundenbesuch eine eigene Zeile. Bei mehrtägigen Reisen müssen Sie außerdem die Tachostände pro Tag notieren.

 

Privatfahrten müssen Sie zwar auch einzeln aufzeichnen, den Grund der Privatfahrten müssen Sie aber nicht angeben. Es genügt hier der Tachoanfangsstand und Tachoendstand.


Für ein korrektes Fahrtenbuch bei nebenberuflicher Selbständigkeit müssen Sie auch die einzelnen Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte aufzeichnen.


Das Verhältnis der Privatkilometer (hier zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dazu) zu den Gesamtkilometern ist dann Ihr Privatanteil.

 

 

Das Fahrtenbuch richtig führen


Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, dann führen Sie bitte dieses Fahrtenbuch laufend und vollständig von Jahresbeginn bzw. vom Kauf eines neuen Fahrzeuges an.

 

Das Fahrtenbuch muss fortlaufend, zeitnah und unserer Erfahrung nach wohl am Besten handschriftlich in geschlossener Form geschrieben werden.

 

Sogenannte „elektronisch dokumentensichere Fahrtenbücher“ können alternativ genutzt werden. Jede Veränderung im Fahrtenbuch muss dokumentensicher nachvollziehbar sein. Excel-Listen erfüllen diese Anforderungen nicht.

 

Das Zusammenfügen oder Nachschreiben eines Fahrtenbuchs anhand von losen Notizzetteln ist nicht rechtens und führt wie alle anderen Mängel des Fahrtenbuchs zu dessen Verwerfung. Dann kommt zwingend die 1 %-Regelung auf Sie zu.

 

Konsequenz

 

Das Fahrtenbuch nützt Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie es nicht korrekt führen oder erst mitten im Jahr beginnen. Das Fahrtenbuch wird immer wieder vom Finanzamt angefordert und auf seine Richtigkeit überprüft. Sobald nur geringfügige Mängel festgestellt werden, wird das Fahrtenbuch verworfen und es kommt die 1 %-Regelung für das ganze Jahr zum Ansatz.
 

 

Falls Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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