Familienkrankenversicherung - neue Hinzuverdienstgrenze für Selbständige ab dem 1. Januar 2017

18.01.2017
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Als nebenberuflicher Unternehmer/Networker im Sinne des SozVersG,  haben Sie meist die Möglichkeit über Ihren Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert zu bleiben. Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht nehmen, denn eine Privatversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt teuer.

Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von zwei Grenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen:

- die wöchentliche Arbeitszeit für Ihre selbständige Tätigkeit darf nicht mehr als 19,99 Stunden in der Woche sein. Dies ist durch entsprechende Aufzeichnungen im Zweifelsfall darzulegen und

- der monatlicher Gewinn aus Ihrer Selbständigkeit darf 425 € nicht überschreiten. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2017 um 10 € monatlich von 415 € auf 425 € angehoben. Haben Sie zusätzlich noch einen Mini-Job, dann erhöht sich die Grenze auf 450 €


Maßgeblich hierfür ist der steuerliche Gewinn aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) und nicht Ihre bloßen Einnahmen wie z.B. Ihre Provisionszahlungen. Bitte beachten Sie, dass auch andere persönliche Einnahmen wie eine Aushilfsbeschäftigung auf 450 EUR Basis (Minijob) oder Mieteinnahmen zur Berechnung hinzuzählen. Da Sie als familienversichertes Mitglied jährlich aufgefordert werden, Rechenschaft über Ihr Einkommen bei der Krankenkasse abzulegen, bedenken Sie bitte frühzeitig die Einhaltung dieser Grenzen. Sollten Sie Gefahr laufen die Grenzen zu überschreiten, empfehlen wir Ihnen eine eingehende Beratung bei uns, denn auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten die Familienversicherung zu bewahren.

Sprechen Sie uns an - wir helfen gerne!

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

 

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