Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

28.02.2019
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Handwerkerrechnungen sind in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn die erbrachten Dienstleistungen (nicht Materialkosten) zum Haushalt gehörig sind.

Doch was bedeutet "haushaltsnah"?

Der Haushaltsbegriff ist mit der Zeit immer weiter gefasst worden. Der Haushalt geht nun bis auf die Straße (Erschließungskosten) und eventuell sogar bis in die Werkstatt des Handwerkers (Haustüre wird in der Werkstatt repariert).

Voraussetzung ist allerdings, dass ein eigener Haushalt besteht. Dieser besteht noch nicht vor Einzug in das Haus oder die Wohnung. Erst nach Einzug sind daher weitere Fertigstellungsmaßnahmen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich abzugsfähig.

Für die Bewohnbarkeit des Hauses bzw. die Wohnung ist nicht Voraussetzung, dass der Außenputz angebracht ist, aber sehr wohl die Böden und die Heizung vorhanden sind. Gartenarbeiten nach Einzug in das Haus bzw. in die Wohnung sind abzugsfähig, obwohl die gesamte Fertigstellung des Hauses noch nicht gegeben ist.

Was sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen?

Darunter fallen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernsierungs- bzw. Verschönerungsmaßnahmen Ihres Haushaltes. Dies sind klassische Arbeiten von Malern, Schreinern oder Fliesenlegern, aber auch die jährlichen Kosten für den Schornsteinfeger. Ebenso Kosten für die Reparatur sämtlicher Haushalts- und Elektrogeräte, wie z.B. die Waschmaschine. Selbst die Kosten für den Bau eines Wintergartens oder Carports sind abzugsfähig.

Entschieden wurde, dass auch die Kosten für Dichtheitsprüfungen einer Abwasserentsorgungsanlage, die Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetzte (unter bestimmten Voraussetzungen) und die Sanierung der Straße vor dem Haus steuerlich abzugsfähig sind. Voraussetzung ist dabei immer ein räumlich und funktionaler Zusammenhang zum Haushalt.

Lassen Sie sich als Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung geben, denn Teile daraus können ebenfalls geltend gemacht werden.

Wichtige Voraussetzung zur Anerkennung: Zahlen Sie nicht bar!

Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen und bewahren Sie diese Rechnungen gut auf. Bezahlen Sie die Dienstleistung nicht bar, sondern überweisen Sie den Rechnungsbetrag, Barquittungen werden nicht akzeptiert. Reichen Sie uns diese Rechnungen dann zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ein, damit wir die entsprechenden Anträge stellen können.  

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Ihre in dem Jahr der Handwerkerleistungen geschuldete Einkommensteuer ermäßigt sich um 20% der Kosten dieser Dienstleistungen, maximal um 1.200 Euro im Jahr und pro Haushalt.

 

Falls Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden!
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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