Steuergutschrift bei energetischer Gebäudesanierung

29.01.2021
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Seit dem 1.1.2020 werden für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren energetische Modernisierungsmaßnahmen an privatgenutztem Wohneigentum durch Steuergutschriften gefördert.  

Was sind energetische Gebäudesanierungen?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und von Heizungsanlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind

Darüber hinaus wird auch die energetische Baubegleitung und eine fachlich qualifizierte Planung steuerlich gefördert.
Detailierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf   http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html

Wie hoch ist die Förderung?

Bei einer energetischen Gebäudesanierung bis zu einer Höchstinvestitionssumme von 200.000 Euro, werden  20% davon, also max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt, verteilt über drei Jahre, von Ihrer individuellen Einkommensteuerschuld abgezogen (§ 35c EStG).

Zusätzlich reduzieren 50% der anfallenden Kosten für energetische Baubegleitung und qualifizierter Fachplanung ebenso direkt Ihre individuelle Einkommenssteuerschuld zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sanierung.­

Welche Wohnobjekte werden gefördert?

Es werden nur Sanierungen an selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Die Wohnung oder das Wohngebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Um eine steuerliche Förderung zu erhalten, ist eine Fachunternehmensbescheinigung vom sanierenden Handwerksbetrieb vorzulegen.

Noch Fragen zur steuerlichen Akzeptanz?

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231/96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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