29.01.2021 |
Seit dem 1.1.2020 werden für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren energetische Modernisierungsmaßnahmen an privatgenutztem Wohneigentum durch Steuergutschriften gefördert.
Darüber hinaus wird auch
die energetische Baubegleitung und eine fachlich qualifizierte Planung steuerlich gefördert.
Detailierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf
http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html
Bei einer energetischen Gebäudesanierung bis zu einer Höchstinvestitionssumme von 200.000 Euro, werden 20% davon, also max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt, verteilt über drei Jahre, von Ihrer individuellen Einkommensteuerschuld abgezogen (§ 35c EStG).
Zusätzlich reduzieren 50% der anfallenden Kosten für energetische Baubegleitung und qualifizierter Fachplanung ebenso direkt Ihre individuelle Einkommenssteuerschuld zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sanierung.
Es werden nur Sanierungen an selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Die Wohnung oder das Wohngebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Um eine steuerliche Förderung zu erhalten, ist eine Fachunternehmensbescheinigung vom sanierenden Handwerksbetrieb vorzulegen.
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231/96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular
Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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