Umsatzsteuerliche Tipps zu Autokauf bzw -verkauf

11.11.2016
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Sie möchten sich ein neues Geschäftsauto anschaffen? Dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

Wenn Sie ein Auto, meist ein Neufahrzeug, mit ausgewiesener Umsatzsteuer kaufen, sollten Sie regelmäßig das Auto zu 100 % dem Unternehmensvermögen zuordnen und damit die volle Vorsteuer ziehen. Haben Sie dies nicht schon in einer laufenden Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, müssen Sie die 100-prozentige Zuordnung Ihres Fahrzeugs zum Unternehmensvermögen bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt formlos mitteilen.

Eine theoretisch mögliche teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen und damit nur eine anteilige Vorsteuererstattung, zum Beispiel nur in Höhe des geschäftlichen Anteils, ist vor allem bei wechselnden Privatanteilen nicht sinnvoll. Der Verkauf wäre dann trotzdem zu 100 % umsatzsteuerpflichtig.

Was geschieht beim Verkauf des Altfahrzeuges?

Wenn Sie beim damaligen Kauf Ihres Altfahrzeuges nur einen Teil der Vorsteuer geltend gemacht haben oder bei Gebrauchtfahrzeugen keine Vorsteuer ziehen konnten, müssen Sie rechtzeitig vor dem Verkauf des Autos, durch eine aktive zeitnahe Buchung, dieses aus dem Unternehmensvermögen entnehmen! Dann bezahlen Sie nur Umsatzsteuer auf den Anteil, bei dem Sie Vorsteuer gezogen hatten, ansonsten wird die Umsatzsteuer auf den kompletten Verkaufspreis fällig! Doch beachten Sie: nach der Entnahme dürfen Sie auf laufende Fahrzeugkosten, die dieses Altfahrzeug betreffen, keine Vorsteuer mehr geltend machen.

Gerne beraten wir Sie hierzu, aber bitte im Vorhinein!

Sowohl die Zuordnung zum Unternehmensvermögen nach dem 31. Mai des Folgejahres als auch die rechtzeitige Entnahmebuchung ist im Nachhinein beim Jahresabschluss nicht mehr möglich durchzuführen! Alles andere erledigen wir gerne für Sie beim Jahresabschluss.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

 

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