Verpflegungsmehraufwendungen erhöhen sich ab Januar 2020

06.02.2020
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Verpflegungsmehraufwendungen für betriebliche Auswärtstätigkeiten werden mit Pauschalen berücksichtigt. Diese Pauschalen haben sich nun für 2020 erhöht. Welchen Betrag Sie als Reisekosten buchen können, richtet sich dabei ausschließlich nach der Dauer der auswärtigen Tätigkeit am einzelnen Kalendertag.

Verpflegungspauschbeträge ab dem 01.01.2020

bei eintägiger Reise (ohne Übernachtung):

14 € (bis 2019: 12 €) für jeden Reisetag, der länger als 8 Stunden dauert.

Einzelne Abwesenheiten an einem Kalendertag werden hierbei addiert.

bei mehrtägigen Reisen (mit Übernachtung):

14 € (bis 2019: 12 €) jeweils für den Anreise- und Abreisetag (auch wenn weniger als 8 Stunden unterwegs)

28 € (bis 2019: 24 €) Verpflegungspauschale für jeden Zwischentag


Umsatzsteuerlich ändert sich nichts:

Vorsteuerbeträge aus den tatsächlichen Verpflegungskosten während Ihrer Geschäftsreise (auch wenn diese nur unter 8 Stunden andauert) können weiterhin gezogen werden. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre tatsächlichen Kosten in unserer OnlineBuchhaltung unter Konto Eigenbewirtung zu erfassen.

Wie verbuche ich meine Hotelrechnung?

Wenn Sie auf Ihrer Geschäftsreise in einem Hotel übernachten, so sind auch diese Hotelrechnungen zu verbuchen. Wie genau das geht, erfahren Sie in unserem Hilfevideo: Wie verbuche ich meine Hotelrechnung?

 

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