Betriebsprüfung mit Dr. Stölzel

Betriebsprüfung mit Dr. Stölzel

Wir sind persönlich und vor Ort für Sie da, wenn Ihnen eine Betriebsprüfung ins Haus steht.

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Betriebsprüfung - Wir unterstützen Sie gerne vor Ort

Als Selbständiger oder Unternehmer werden Sie in unregelmäßigen Abständen vom Finanzamt kontrolliert. Es gilt dabei die Faustregel: Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger wird geprüft. Kleinbetriebe dagegen werden, wenn Sie nicht besonders auffällig sind oder gar angezeigt werden, eher selten geprüft.

Gründe für Steuernachzahlungen

Es sind vor allem drei Gründe, die zu Prüfungsmehrergebnissen führen:

  • Sie haben alle legalen Spielräume in den Steuererklärungen ausgenutzt. Rechtsvorschriften werden jedoch von Seiten des Prüfers anders interpretiert,
  • Formelle Fehler in der Buchhaltung führen zu unangenehmen Zuschätzungen,
  • Einnahmen wurden nicht angegeben oder Ausgaben zu hoch angesetzt, dies kann auch strafrechtliche Relevanz haben.

Wichtigste Grundlage

Die Basis für eine gut verlaufende Betriebsprüfung sind korrekte Steuererklärungen auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchhaltung.

Unser Ratschlag

Kommen Sie frühzeitig auf uns zu. Sollten Sie bisher noch kein Mandant sein, prüfen wir gerne Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen. Damit legen wir gemeinsam den Grundstein für eine positiv verlaufende Betriebsprüfung. Das Ziel: So geringe Steuernachzahlungen wie möglich. Derzeit betreuen wir durchschnittlich ein bis zwei Betriebsprüfungen wöchentlich. Wir können mit unserem Team aus Steuer- und Buchhaltungsspezialisten Prüfungsmehrergebnisse deutlich mindern. Unser Einsatz ist für Sie stets rentabel.

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Ablauf der Betriebsprüfung

Im Vorfeld der Prüfung

Neben Routineprüfungen sind mehr und mehr besondere Auffälligkeiten der Anlass für Betriebsprüfungen: Darunter fallen beispielsweise Änderung der Rechtsform, Kontrollmitteilungen aus anderen Prüfungen, erhebliche Abweichungen des Betriebs von Branchendurchschnitten oder eine Anzeige.

Ein kleines Indiz für eine anstehende Prüfung können Sie dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Steht dort „der Steuerbescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß §â€¯164 AO“, ist das ein Hinweis, dass Sie in der „engeren Auswahl“ stehen.

Prüfungsanordnung kündigt an

In einer Prüfungsanordnung wird schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, gegen wen sich die Prüfung richtet, ob es sich um eine Betriebsprüfung oder um eine abgekürzte Außenprüfung handelt, welche Steuerarten geprüft werden und welche Zeiträume von der Prüfung betroffen sind. Normalerweise wird Ihnen ein Termin innerhalb eines Zeitraumes von ein bis zwei Monaten benannt.

Lassen Sie sich daher gleich von uns auf die Betriebsprüfungssituation optimal vorbereiten. Denn neben persönlichen Gegebenheiten des Prüfers ist Ihr Umgang in der Betriebsprüfung entscheidend für spätere Steuernachzahlungen.

Unterlagen zum Prüfungsbeginn

Benötigt werden: Ihre geordnete Buchhaltung der Buchungsjahre, die geprüft werden, dazu die Konten der Buchhaltung und Buchungsjournale (auch in digitaler Form).

Prüfungsablauf

Oftmals wird nicht beim Steuerberater oder an Amtsstelle, sondern bei Ihnen vor Ort im Betrieb geprüft. Der Prüfer kann zwischen einigen Stunden und mehreren Wochen prüfen, dies hängt vom Umfang der Prüfung, aber auch vom Zeitfenster des Prüfers ab. Wenn er sich in diesem Zeitrahmen mit Prüfungsaspekten beschäftigt, die keine Prüfungsmehrergebnisse bringen, ist dies Ihr Vorteil. In dieser Phase stehen wir Ihnen selbstverständlich stets mit Rat und Tat im Hintergrund zur Verfügung.

Prüfungsfeststellungen

Nach vorläufigem Abschluss der Prüfung stellt der Prüfer formlos seine Feststellungen zusammen. Jetzt ist der Einsatz der Steuerkanzlei gefragt: Die Prüfungsfeststellungen werden solange diskutiert, bis man sich auf einen tragbaren Kompromiss mit dem Finanzamt geeinigt hat.

Schlussbesprechung

Idealerweise ist dieser formale Akt unnötig, da bereits mit den Prüfungsfeststellungen alle offenen Fragen abschließend geklärt werden konnten. Sollte die Schlussbesprechung in größeren Prüfungen Sinn machen, werden wir deutschlandweit vor Ort mit Ihnen und dem Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung einen längeren Termin abhalten.

Betriebsprüfungsbericht

Nach geraumer Zeit (erfahrungsgemäß 4 Wochen bis 5 Monate) erfolgt der Betriebsprüfungsbericht. Dieser muss jetzt nur noch auf seine rechnerische Richtigkeit überprüft werden.

Steuerbescheide

Im Anschluss an die Betriebsprüfung ergeben sich geänderte Steuerbescheide. Diese könnten jetzt erst mit einem wirksamen Rechtsmittel, dem Einspruch, angegriffen werden.

Hilfe bei der Betriebsprüfung

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