Alles klar?!

Alles klar?!

Unsere FAQ's beantworten Ihnen alle häufig gestellten Fragen rund um Steuerberatung und OnlineBuchhaltung. Noch weitere Fragen offen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Welche Hilfen für die OnlineBuchhaltung gibt es?

 

Wenn Sie unsere OnlineBuchhaltung genauer kennenlernen wollen, oder keine Erfahrung mit dem Thema Buchhaltung und Steuern haben, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

 

Kostenfreies Webinar: Sie erhalten einen kurzweiligen und praxisnahen Einblick in die Verwendung der OnlineBuchhaltung. Sie können  jederzeit an einem Webinar teilnehmen.

Einführung: Beim ersten Login erscheint automatisch eine Einführung (Tutorial). Diese Einführung können Sie jederzeit in der unteren Menüleiste erneut aufrufen.

Hilfebreich: Die Hilfe-Button erklärt die Funktionen der OnlineBuchhaltung einfach und praxisnah. Daneben finden Sie hier Informationen zu einzelnen Konten und deren Verwendungszweck ("Was muss ich hier buchen?").

Hilfevideo: In der rechten Seitenleiste finden Sie ein Hilfevideo, welches Funktionen und Prozesse erklärt.

Persönlicher Ansprechpartner: Kommen Sie auf uns zu. Rufen Sie uns an, lassen Sie sich zurückrufen oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

 

Was ist die Buchungsliste?

 

Die Buchungsliste ist eine Übersicht über sämtliche von Ihnen durchgeführte Buchungen.

 

Oberer Bereich: hier sehen Sie die Gesamtanzahl Ihrer Buchungen, den Gesamtbetrag Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie den Saldo (Einnahmen – Ausgaben = Saldo).

Mittlerer Bereich: In der eigentlichen Buchungsliste sehen Sie die jeweiligen Buchungsnummern, den Vorgang, ob es sich um eine Betriebsausgabe oder Betriebseinnahme handelt oder dies eine private Buchung (Betrag=Schwarz) ist. Sie sehen zudem den Steuersatz. In der letzten Spalte finden Sie ein Stiftsymbol, hierüber können Sie eine durchgeführte Buchung korrigieren oder stornieren.  Sie können die Buchungsliste auch ausdrucken oder exportieren.

Suchfunktion: Hier geben Sie einen Suchbegriff ein und erhalten dann einen Überblick über die gesamten Einnahmen oder Ausgaben eines bestimmten Kontos, auf dem sich ihr gesuchter Begriff wiederfindet.

 

Wann muss ich eine Buchung vornehmen?

 

Sie verbuchen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu dem Zeitpunkt, an welchem Sie das Geld erhalten oder ausgegeben haben (Abfluss-/Zuflussprinzip). Beispielsweise fällt eine Betriebsausgabe, die am 2. Februar von Ihrem Konto abgebucht wurde, entweder in den Monat Februar oder in das 1. Quartal.

 

 

Was ist die Umsatzsteuerpflicht?

 

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, dann weisen Sie entweder 19% oder 7% Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung aus. Die Umsatzsteuer nehmen Sie für das Finanzamt ein. Aus Rechnungen, die Sie bezahlen, dürfen Sie die Vorsteuer (=Umsatzsteuer) beim Finanzamt umgekehrt geltend machen.

Beispiel: Sie haben 1000 € + 19% USt. eingenommen. Sie haben gleichzeitig Waren im Wert von 1000 € + 19% USt. eingekauft. Damit heben sich eingenommene Umsatzsteuer Ihrer Einnahmen mit dem Umsatzsteuerbetrag Ihrer Ausgaben auf. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung melden Sie 0 € Umsatzsteuer an das Finanzamt.

 

Faustregel: Wenn Sie größere umsatzsteuerbehaftete Einnahmen haben als Ausgaben, dann müssen Sie eine Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt leisten. Sollten Sie höhere umsatzsteuerbehaftete Ausgaben als Einnahmen haben, dann erhalten Sie in der Regel eine Rückerstattung der bezahlten Umsatzsteuer (=Vorsteuer) durch das Finanzamt.

 

 

Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) durchführen?

 

Sie werden vom Finanzamt darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung durchführen müssen:

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung > entsprechenden Kalendermonat wählen

Quartalsweise Weise Umsatzsteuervoranmeldung > entsprechendes Quartal (3 Kalendermonate) wählen

 

Hinweis: In der Regel müssen Sie als Existenzgründer in den ersten zwei Jahren Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich durchführen.

 

 

Was ist der Jahresabschluss?

 

Jahresabschluss nennt man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er informiert über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für die Besteuerung. Die Basis für Ihren Jahresabschluss ist Ihre Buchhaltung.

 

Was ist der Fixpreisrechner?

 

Wir bieten Ihnen einen einmaligen Service: Ihren Jahresabschluss zum fest vereinbarten Fixpreis. Mit Hilfe unseres Fixpreisrechners können Sie in wenigen Schritten selbst errechnen, zu welchen Konditionen wir Ihren Jahresabschluss steuerlich optimieren.

 

Wie funktioniert der Fixpreisrechner?

 

In vier einfachen Schritten ermitteln Sie, zu welchen Konditionen wir Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen in unserer Kanzlei steuerlich optimieren.

 

1. Geben Sie das Jahr für den Jahresabschluss ein.

2. Wählen Sie die Rechtsform, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, die jeweilige Abschlussform und geben Ihren Jahresumsatz sowie den Gewinn/Verlust ein.

Sollten Sie ein weiteres Gewerbe oder eine Photovoltaikanlage betreiben, dann können Sie diese zusätzlich eintragen.

3. Wählen Sie aus, ob Sie oder Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ehegatte als Arbeitnehmer Lohn erhalten hat.

4. Sollten Sie weitere Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Renten, Einkünfte aus Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Sonstige Einkünfte erzielen, dann erfassen Sie die jeweilige Anzahl der Objekte bzw. Personen.

 

Nach der Berechnung erhalten Sie eine Übersicht über die Gesamtkosten zu welchen wir Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuerklärungen steuerlich optimieren.

 

Was ist die BWA?

 

Mit der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) haben Sie zu jedem Zeitpunkt den vollen Überblick über Ihren Geschäftsverlauf. Oftmals verlangen unterschiedliche Stellen wie Banken, Arbeitsagenturen oder der Krankenversicherungen diesen Nachweis Ihres Geschäftsverlaufes.

 

Bitte beachten Sie: Die BWA ist für unsere Mandanten grundsätzlich kostenlos. Um diesen Service kostenfrei anbieten zu können müssen wir Sie jedoch um einem Vorschuss auf Ihren Jahresabschluss bitten: Dieser beträgt 240 Euro, eine monatliche Ratenzahlung ist jederzeit möglich.

 

Gibt es individuelle Konten?

 

Sollten spezielle Konten nicht aufgeführt sein, dann bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner, gerne richten wir individuelle Konten für Sie ein. Dieser Service ist kostenpflichtig.

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