28.06.2016 |
Haben Sie viele Bareinnahmen?…dann sollten Sie, selbst als Einnahmen-Überschussrechner, am Besten eine ordnungsgemäße Kasse führen.
Die wichtigsten allgemeinen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind:
Dabei ist zu beachten, dass ein Kassenbuch nie ins Minus kommen darf! Ein über Excell geführtes Kassenbuch entspricht generell nicht den ordnungsgemäßen Grundsätzen, da jederzeit Änderungen möglich sind.
Wenn Sie eine EDV-Registrierkasse verwenden, so muss diese ab 1. Januar 2017 Einzelaufzeichnungen ermöglichen und den Datenexport durchführen können. Dabei müssen auch sämtliche Daten unveränderbar sein und vollständig aufbewahrt werden. Eine ausgedruckte Form reicht hierbei nicht mehr aus. Sofern die Kasse nicht aufrüstbar ist, müssen Sie eine neue Kasse kaufen.
Haben Sie bis dato keine Registrierkasse, gibt es auch (noch) keinen Zwang sich diese anzuschaffen.
Größere Bareinnahmen müssen dann trotzdem einzeln aufgezeichnet werden z.B. per Einzelbeleg oder in einer Einnahmenliste. Insbesondere Menge und Art der verkauften Gegenstände, aber auch den Namen und die Adresse des Käufers.
Bei vielen kleinen Bareinnahmen, die nicht zumutbar einzeln aufgezeichnet werden können, kann nach wie vor eine reine Aufzeichnung der Einnahmen erfolgen (Datum, Höhe der Einnahme, Menge, Art) z.B. auch anhand einer Strichliste.
Bitte informieren Sie sich genau zu Einzelfragen, ansonsten riskieren Sie, dass Ihre gesamte Buchhaltung verworfen wird und gegebenenfalls unangenehme Zuschätzungen erfolgen.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!
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Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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