Registrierkassen bei Bareinnahmen, ab sofort Pflicht?

28.06.2016
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Haben Sie viele Bareinnahmen?…dann sollten Sie, selbst als Einnahmen-Überschussrechner, am Besten eine ordnungsgemäße Kasse führen.

Die wichtigsten allgemeinen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind:

  • Vollständigkeit und Richtigkeit
  • tägliche Aufzeichnungen
  • jederzeitige Kassensturzmöglichkeit
  • keine Fehlbeträge, auch bei taggenauer Betrachtung
  • keine Rundungen, auch nicht nach der Kommastelle
  • Tageseinnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Kassenbuch nie ins Minus kommen darf! Ein über Excell geführtes Kassenbuch entspricht generell nicht den ordnungsgemäßen Grundsätzen, da jederzeit Änderungen möglich sind.

Wenn Sie eine EDV-Registrierkasse verwenden, so muss diese ab 1. Januar 2017  Einzelaufzeichnungen ermöglichen und den Datenexport durchführen können. Dabei müssen auch sämtliche Daten unveränderbar sein und vollständig aufbewahrt werden. Eine ausgedruckte Form reicht hierbei nicht mehr aus. Sofern die Kasse nicht aufrüstbar ist, müssen Sie eine neue Kasse kaufen.

Haben Sie bis dato keine Registrierkasse, gibt es auch (noch) keinen Zwang sich diese anzuschaffen.

Größere Bareinnahmen müssen dann trotzdem einzeln aufgezeichnet werden z.B. per Einzelbeleg oder in einer Einnahmenliste. Insbesondere Menge und Art der verkauften Gegenstände, aber auch den Namen und die Adresse des Käufers.

Bei vielen kleinen Bareinnahmen, die nicht zumutbar einzeln aufgezeichnet werden können, kann nach wie vor eine reine Aufzeichnung der Einnahmen erfolgen (Datum, Höhe der Einnahme, Menge, Art) z.B. auch anhand einer Strichliste.

Bitte informieren Sie sich genau zu Einzelfragen, ansonsten riskieren Sie, dass Ihre gesamte Buchhaltung verworfen wird und gegebenenfalls unangenehme Zuschätzungen erfolgen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

 

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