Aufwandsentschädigung Gastgeber

 

Hierbei handelt es sich um eine Entnahme aus Ihrem Wareneinkaufsbestand, welche Sie als Aufwandsentschädigungen oder Boni für Gastgeber und Veranstalter nutzen. Diese Waren hatten Sie bereits als „Wareneinkauf“ verbucht.


Beispiel:

Sie haben zu einem früheren Zeitpunkt Waren im Wert von 200 € eingekauft und als „Wareneinkauf“ in Ihren Lagerbestand aufgenommen. Nun entnehmen Sie für 100 € Waren als Aufwandsentschädigung und buchen diese als „Aufwandsentschädigung Gastgeber (aus Wareneinkauf entnommen)".


Mit dieser Buchung wird Ihr Lagerbestand korrigiert.

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