Gegenstände von 150 EUR bis 1.000 EUR netto

Hier buchen Sie Gegenstände, die einen Wert von 150 € bis 1000 € netto haben. Diese steuerliche Grenze ist ein Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer.

 

Gemeint sind hier sämtliche betrieblich genutzten Gegenstände wie beispielsweise:

  • Tablets
  • Computer (EDV)
  • Telefon (Handy)
  • Faxgerät
  • Drucker
  • Schreibtisch
  • Schreibtischstuhl
  • Regal etc.

 

Hinweis:

Buchen Sie diese Gegenstände anschließend mit dem Bruttobetrag ein, sofern Sie eine ordnungsgemäß an Ihr Unternehmen adressierte Rechnung haben. Bitte beschreiben Sie das Anlagegut mit einem kurzen Buchungstext und vermerken Sie darin das Datum der Anschaffung. Bitte senden Sie uns die einzelnen Belege bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu!

 

Bei Einlage von bisher privat genutzten Gegenständen in Ihr Unternehmen ist der Umsatzsteuersatz stets 0 %.

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