Reisekosten

Hier erfassen Sie:

  • Übernachtungskosten laut Beleg
  • Verpflegungspauschalen
  • Parkgebühren

 

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?

 

im Inland:

bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 14€

bei mehrtägiger Abwesenheit für den Anreise- und Abreisetag jeweils 14€

für die dazwischen liegenden Tage (24 Stunden Abwesenheit mit Übernachtung) jeweils 28€

 

im europäischen Ausland

 

Bitte beachten

Buchen Sie Ihr eigenes Frühstück über das Konto "Eigenbewirtung" - nicht über die Reisekosten.

 

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter