RevShare-Provision

Provisionen im Bereich RevShare / Affiliate sind immer in dem Zeitpunkt (mindestens Kalenderjahr) zu erfassen in welchem sie entstehen und nicht wann Sie sich die Provision tatsächlich auszahlen lassen! Auch wenn sie die erhaltene Provision reinvestieren, muss die Einnahme erfasst werden.

Ist der Sitz des sog. “Leistungsempfängers” (das sind nicht Sie, sondern die Firma welche ihnen die Provision auszahlt!) im Ausland ist die Provision eine in der BRD umsatzsteuerfreie Einnahme also mit 0% Ust. zu erfassen. Ist der Sitz dieses Leistungsempfängers in der BRD fällt auf diese Einnahme (als sog. “Regelbesteuerer”) 19% USt. an.

Nur bei Anwendung der sog. “Kleinunternehmerreglung” ist diese Einnahme auch bei Sitz des Leistungsempfängers in der BRD mit 0% USt. zu erfassen.

Im Zweifelsfall rufen sie uns bitte unter der Nummer: 08231 / 965547 an

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