Buchhaltungskontrolle

Wenn Sie Ihre Buchhaltung durch unsere Buchhaltungsspezialisten kontrollieren lassen wollen, stehen Ihnen zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Kontrolle mit oder ohne Belege. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, dann versenden wir nach erfolgter Kontrolle Ihre Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Sie sind dabei an keine zukünftigen Pakete gebunden, sondern beauftragen nur für diesen einen Buchungszeitraum.

 

1. Die beleglose Kontrolle ("Exklusiv") stellt bereits eine gute Hilfe bei der richtigen Buchhaltung dar. Ein Sachbearbeiter kontrolliert Ihre eingegebenen Buchhaltungsdaten, erkennt grobe Fehler oder fehlende Buchungen und korrigiert diese mit Ihnen gemeinsam. Dadurch entwickeln wir Sie kontinuierlich zum besseren Bucher.

 

2. Die Kontrolle anhand von Belegen ("Premium") setzt voraus, dass Sie uns Ihre Belege in Kopie zukommen lassen. Dies kann als gescanntes Dokument aber auch per Post passieren. Diese Kontrolle ist ideal für noch nicht so geübte Bucher, um Ihre Buchungsfehler von Grund auf zu korrigieren.

 

Die Belege senden Sie bitte per Email an: info@der-online-steuerberater.de

 

oder postalisch an

Steuerkanzlei Dr. Stölzel

Gotenstraße 4

86343 Königsbrunn

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