01.07.2020 |
Maßgebend für den jeweiligen Steuersatz ist der Zeitpunkt an dem Ihr Kunde über die Ware verfügt: Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung. Sonstige Leistungen sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei Dauerleistungen, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken (z.B. Vermietungs-, Leasing-, Wartungsleistungen), entspricht der Leistungszeitpunkt dem Ende der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht Teilleistungen vereinbart wurden.
Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung an den Kunden: |
regulärer Steuersatz | ermäßigter Steuersatz | |
vor dem 1.7.2020 | 19 % USt | 7 % USt | |
1.7.2020 -31.12.2020 | 16 % USt | 5 % USt | |
ab dem 1.1.2021 | 19 % USt | 7 % USt |
Achten Sie auf die korrekten Steuersätze in Ihren Ausgangs- und Eingangsrechnungen, denn die Folgen können bares Geld kosten.
Besonders folgende Fallkonstellationen gilt es zu verhindern:
1. Ausstellung von Ausgangsrechnungen mit einem zu niedrigen Steuersatz;
Folge: Das Finanzamt wird die fehlende Umsatzsteuer nachfordern. Häufig scheitert in der Praxis dann der Versuch, diese Umsatzsteuer den Kunden nach zu belasten.
2. Ausstellung von Ausgangsrechnungen mit einem zu hohen Steuersatz;
Folge: Die zuviel ausgewiesene Umsatzsteuer muss an das Finanzamt in voller Höhe abgeführt werden.
3. Akzeptanz von Eingangsrechnungen mit einem zu hohen Steuersatz;
Folge: Sie bezahlen als Empfänger einen zu hohen Umsatzsteuersatz (z.B. 19%), können aber nur den reduzierten Steuersatz von z.B. 16 % als Vorsteuer geltend machen. Das Procedere der Korrektur solcher Rechnungen ist aufwendig.
Diese Maßnahme ist begrenzt auf den Zeitraum 1.7.2020 - 31.12.2020. Unsere kostenlose OnlineBuchhaltung wurde auf diese Umsatzsteueränderungen angepasst. Bitte achten Sie darauf, den richtigen Umsatzsteuerschlüssel auszuwählen.
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231/96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular
Bleiben Sie gesund!
Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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