01.03.2022 |
Jeder der in Deutschland eine Immobilie oder ein Grundstück besitzt, muss vom 1. Juli - 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung über den Wert seiner Einheit in elektronischer Form beim Finanzamt abgeben. Nach diesem Wert bemisst sich dann die neue Grundsteuer.
In einem Interview mit Jürgen Baur stellt sich Dr. Norbert Stölzel den Fragen zu diesem brissanten Thema. Das Video finden Sie in voller Länge auf unserer Seite grundsteuer-der-online-steuerberater.de
Wir haben uns frühzeitig auf dieses Thema konzentriert, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobien möglichst gut zu unterstützen. Für die Erstellung der Grundsteuererklärung verwenden wir eine spezielle Software und sorgen für einen rein digitalen und einfachen Prozessablauf.
- Der Zugang zu einer eigens für die Erklärung zur Feststellung des Immobilienwertes erstellten Software
- Ein voll digitaler Austausch von relefanten Infos und Unterlagen
- Die Erstellung der Erklärung für alle Ihre Immobilieneinheiten und Grundstücke
- Die Freizeichnung durch Sie
- Die elektronische Übermittlung der Erklärung an Ihr Finanzamt nach vorgeschriebenem Vordruck
Die Erklärung zur Feststellung des Immobilienwertes erhalten Sie für nur 490 € netto (plus USt) pro Grundstück.
Unter grundsteuer-der-online-steuerberater.de erhalten Sie vorab zusätzliche Informationen. Dort können Sie auch direkt beauftragen.
Aufgrund unserer derzeit sehr hohen Arbeitsbelastung, der kurzen Frist und der Anzahl der von uns zu bewertenden Grundstücke empfehlen wir Ihnen, die Bewertung möglichst zeitnah vorzunehmen. Zudem wissen wir heute nicht, wie lange wir unsere derzeitigen Preise stabil halten können.
Wir stehen Ihnen gerne unter grundsteuer@der-online-steuerberater.de zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner bei uns ist Frau Meyer.
Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte und bleiben Sie gesund!
Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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