20.01.2018 |
Nutzen Sie Ihr Auto über 10 % geschäftlich und erfassen Sie Ihr Fahrzeug mit 30 Cent für den geschäftlich gefahrenen Kilometer? Dann können Sie pauschal 50 % der Vorsteuer aus Ihren tatsächlichen Kfz-Kosten vom Finanzamt zurückfordern.
Buchen Sie alle tatsächlichen Fahrzeugkosten (Tanken, Reparaturen, Anschaffung,Versicherung, Steuer…) zusätzlich zu den 30 Cent für Geschäftskilometer. Unabhängig davon ob in diesen Ausgaben Vorsteuer enthalten sind oder nicht, buchen Sie alle Ihre Fahrzeugkosten auf den Konten "laufende Kfz-Kosten", "Sonstige Kfz-Kosten", "Leasingaufwand" und "Anschaffung Kfz" mit dem entsprechenden Vorsteuersatz.
1. Sie sichern sich die halbe Vorsteuer aus Ihren tatsächlichen Kosten. Diese Vorsteuer wird durch Ihre laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt erstattet.
2. Wir haben jetzt alle Daten, um in Ihrem Jahresabschluss den steuerlich optimalsten Fahrzeugkostenansatz zu wählen. Je nach geschäftlicher Fahrleistung kann dies zu mehr als 50% Vorsteuer und erhöhten Betriebsausgaben führen, weit über die 30 Cent pro Kilometer hinaus.
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