Neue Regelung zur Abgabe der Steuererklärung 2018 - Verspätungszuschläge ohne Ermessensspielraum

02.05.2019
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Fristverlängerung bis 28. Februar 2020

Das Finanzamt gewährt für die Abgabe des Jahresabschlusses 2018 eine über den 31. Dezember 2019 hinausgehende Frist bis maximal 28. Februar 2020 (Ausnahme: Ihr Finanzamt fordert Ihren Jahresabschluss 2018 vorzeitig an). Darüber hinaus werden keine weiteren Fristverlängerungen mehr gewährt. Vielmehr greift das Finanzamt bei verspäteter Abgabe hart durch: Verspätungszuschläge werden definitiv fällig!

Verspätungszuschläge bei Abgabe nach dem 28. Februar 2018

Der Verspätungszuschlag berechnet sich mit 0,25% der nachzuzahlenden Steuer (abzüglich festgesetzter und bezahlter Vorauszahlungen) pro angefangener Monat der verspäteten Abgabe, mindestens 25€ pro Monat und pro Steuerart. Daraus kann sich eine empfindliche Strafe errechnen.

Was können Sie tun?

Um dies zu vermeiden, können Sie entweder einen hoffentlich erfolgreichen Antrag auf nachträglich höhere Vorauszahlungen für 2018 stellen, damit es bei einem Steuerbescheid zu einer Erstattung kommt oder Sie denken daran die Erstellung Ihres Jahresabschlusses 2018 bei uns frühzeitig erstellen zu lassen. Bei Beauftragung nach dem 1. Oktober 2019 für Ihren Jahresabschluss 2018 werden wir den Termin 28.02.2020 nicht versprechen können.

Wir bitten Sie daher bereits jetzt mit der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für 2018 zu beginnen und uns so schnell als möglich zu beauftragen. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie auch dieses Jahr Ihren Jahresabschluss 2018 rechtzeitig in den Händen halten und unnötige Strafen vermeiden.

Gerne können Sie sich anhand des Fixpreisrechners die Kosten Ihres Jahresabschlusses vorab errechnen lassen.

Eine einfache Rückmeldung über unser Kontaktformular reicht zur Beauftragung aus.

Falls Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden!
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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