Wichtige Änderungen für die Besteuerungszeiträume 2020/2021

26.02.2021
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Änderungen bereits ab 2020:

Homeofficepauschale für Arbeitnehmer und Selbständige (begrenzt auf die Jahre 2020 und 2021):
pro Person (nicht pro Tätigkeit) kann ein Pauschbetrag von 5 € pro Kalendertag – max. 600 € im Jahr, für Homeoffice angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass an diesem Tag ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet wurde. Für eine steuerliche Auswirkung muss jedoch die Werbungskostenpauschale von 1.000€ überschritten sein. Interessant ist diese Pauschale für diejenigen Steuerpflichtigen, die kein separates häusliches Arbeitszimmer ansetzen können oder die Aufwendungen hierfür unter dem Pauschbetrag liegen.

Änderungen ab 2021:

Umsatzsteuer-Voranmeldung für Unternehmensgründer:   
zeitlich befristete (von 2021 bis 2026) vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen statt monatlich, wenn die voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer im Kalenderjahr unter 7.500 € bleibt

Beitragsfreie Familienversicherung:
die Hinzuverdienstgrenze für Angehörige erhöht sich ab 2021 auf monatlich 470 € (bisher 455€)

Lohn: Corona-Bonus
kann bis zu 1.500€ pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bis 30.06.2021 für besondere Leistungen ab dem 1.3.2020 (z.B. wegen Überstunden, psychischer Belastung....) ausbezahlt werden. Auch in Raten und pro Beschäftigter (auch für Aushilfen und Gesellschafter Geschäftsführer) in unterschiedlicher Höhe.

Elektrofahrzeuge als Firmen-PKW
bis 60.000€ (vorher 40.000€) Bruttolistenneupreis, nur noch mit 0,25 % satt 1 % privat zu versteuern. Zusätzlich 10 Jahre keine Kfz-Steuer.

Behindertenpauschbeträge:
verdoppeln sich von bisher 3.700€ auf 7.400€

Pendlerpauschale für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte:
steigt von 0,30 € auf 0,35 € ab dem 21. Kilometer zur Arbeit. Wichtig: nicht für die geschäftliche km-Pauschale

Übungsleiterpauschale:
steigt von 2.400€ auf 3.000€

Ehrenamtspauschale:
steigt von 720€ auf 840€

abzugsfähige Unterhaltsleistung:
steigt auf 9.696€, an in gerader Linie Verwandte , wenn kein Einkommen, kein Kindergeld und kein Vermögen gegeben ist

Spenden
können mit vereinfachtem Zuwendungsnachweis (z. B. Kontoauszug) satt bis 200€ jetzt bis 300€ angesetzt werden

Der steuerfreie Grundfreibetrag
steigt zum 1.1.2021 auf 9.744 EUR.

Der Kinderfreibetrag
wird pro Elternteil auf 2.730 EUR angehoben

Das monatliche Kindergeld
wird um 15 EUR pro Kind erhöht

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!
Einfach und schnell erreichen Sie uns per Telefon unter 08231 / 96 55 - 0 oder über unsere Website: Zum Kontaktformular

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte und bleiben Sie gesund!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
 

 

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