Gewerbeanmeldung

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Wir sind für Sie von Anfang an persönlich da: Wir helfen Ihnen ganz praktisch bei der Gewerbeanmeldung.

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Gewerbeanmeldung

 

Als Existenzgründer müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

 

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Sobald Sie regelmäßig gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, sind Sie verpflichtet Ihr Gewerbe anzumelden. Der Zeitpunkt Ihrer Gewerbeanmeldung sollte mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeiten übereinstimmen. Auf diese Weise können Sie auch Ihre Ausgaben von Anfang an geltend machen. Kosten, die kurz vor der Gewerbeanmeldung angefallen sind und mit Ihrer Selbständigkeit unmittelbar in Verbindung stehen, können in der Regel  nach der Gewerbeanmeldung als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

 

Wo melde ich mein Gewerbe an?

Sie melden Ihr Gewerbe bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung an. Die Gewerbeanmeldung ist eine sogenannte „einfache Anzeige“, d.h. Sie brauchen dazu keine Genehmigung.

Melden Sie Ihr Gewerbe als „Stehendes Gewerbe“ (nicht als "Reisegewerbe") an, wenn Sie Ihr Geschäft ausschließlich in der eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen betreiben. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Kunden und Interessenten stets angemeldet besuchen,  um Bestellungen entgegenzunehmen, Waren auszuliefern oder Kundengespräche zu führen.

 

Was passiert nach der Anmeldung?

Durch die Gewerbeanmeldung werden automatisch das Gewerberegister, das Gewerbeaufsichtsamt, die Stadtkämmerei (wegen der Gewerbesteuererhebung), das statistische Landesamt, die IHK und natürlich das Finanzamt informiert.

 

Finanzamt: Einige Zeit nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt. Füllen Sie diesen (gerne mit unserer Hilfe) aus und senden Sie ihn an das Finanzamt zurück. Danach erhalten Sie eine Steuernummer.

 

IHK: Die Beitragsordnungen der unterschiedlichen Industrie- und Handelskammern beinhalten, dass jeder Gewerbetreibende durch die Gewerbeanzeige Pflichtmitglied wird. Ein Tipp aus der Praxis: Als Existenzgründer können Sie sich in der Regel in den ersten zwei Jahren auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.

 

Ummeldung wegen Umzug

Im Fall eines privaten Umzugs verlegen Sie nicht nur Ihren Wohnsitz, sondern meist auch Ihren Firmensitz. Dann ist eine Ummeldung Ihres Gewerbes am neuen Wohnsitz/Firmensitz notwendig. Die meisten Gemeinden verlangen  eine Abmeldung des Gewerbes am alten Wohnort und eine neue Gewerbeanmeldung.

 

Abmeldung: Die Betriebsaufgabe

Für eine Betriebsaufgabe genügt es nicht, Ihre Geschäftstätigkeit einfach einzustellen. Sie sind verpflichtet, Ihre Betriebsaufgabe durch eine entsprechende Gewerbeabmeldung anzuzeigen. Beim Finanzamt müssen Sie dann eine Aufgabebilanz einreichen. Sie können alternativ Ihr Gewerbe auch als „ruhend“ beim Finanzamt melden, wenn Sie es später reaktivieren wollen.

 

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