Alles nicht so kompliziert

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Steuer - alles nicht so kompliziert

 

Sie werden als Gewerbetreibender oder Existenzgründer sehr häufig mit dem Thema Steuer in Berührung kommen. Für diesen Fall ist es sehr sinnvoll, die wichtigsten Steuerarten und deren Auswirkung auf Ihre Arbeit zu kennen.

 

Für Sie gibt es im Gesamten drei relevante Steuerarten:

 

Umsatzsteuer

Auf alle Waren, die Sie verkaufen, erhalten Sie die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von 19% (oder ermäßigt 7%). Die Umsatzsteuer nehmen Sie für das Finanzamt ein. Gleichzeitig gilt: Auf alle Waren, die Sie kaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer (Vorsteuer). Den Betrag der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen Sie mit dem Betrag der gezahlten Vorsteuer. Den Saldo müssen Sie an das Finanzamt abführen oder erhalten ihn bei negativem Saldo als Erstattung. In Ihren ersten beiden Kalenderjahren müssen Sie diese Verrechnung monatlich durchführen. Man nennt diesen Vorgang Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € erhoben. Oft wird diese Steuerart von ihrer Wichtigkeit her überschätzt, da die Gewerbesteuer bei Personenunternehmer von der festgesetzten Einkommensteuer oft vollständig abgezogen werden kann.

 

Einkommensteuer

Die Einkommesteuer betrifft alle natürlichen Personen. Sie wird anhand der jährllich abzugebenden Einkommensteuererklärung erhoben. Das steuerpflichtige Einkommen ermittelt sich aus sieben Einkunftsarten (abzüglich etwaiger Werbungskosten) und ist die Grundlage für die Besteuerung:

 

3 Gewinneinkunftsarten

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Arbeit

 

4 Überschusseinkunftsarten

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohn und Gehalt)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Renten)

 

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