1% - Regelung

Bei der 1 %-Regelung wird unabhängig davon, ob es sich um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt, pro Monat 1 % vom Bruttolistenneupreis inklusive Umsatzsteuer und
Sonderausstattung als Privatanteil einnahmeerhöhend angesetzt. Nach einem BFH-Urteil, welches die Finanzverwaltung ab 2010 anwendet, muss jeder PKW mit der 1 %-Regelung oder per Fahrtenbuch privat versteuert werden, sofern er privat nutzbar ist.

 

Dies ist unabhängig davon, wie viele Familienangehörige es gibt oder wie viele Autos im Privatvermögen vorhanden sind. Der Privatanteil wird grundsätzlich von uns nach einer der drei Methoden bei der Abschlusserstellung in einen umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Anteil aufgeteilt.

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