Betriebsräume beim Eigenheimneubau

Wenn Sie umziehen und in Ihrem neuen Haus betrieblich genutzte Räume oder ein Arbeitszimmer vorhanden sind, kann dies positive steuerliche Auswirkungen haben.

 

Vorsteuer

Sie können die Vorsteuer (anteilig für betriebliche Räume/Arbeitszimmer) aus dem Bau Ihres Hauses vom Finanzamt zurück erhalten.

 

Die anteiligen Vorsteuern auf das Haus sind im Jahr der Fertigstellung des einzelnen Gewerks abzugsfähig. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen der Umsatzsteuererklärung, muss spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres an das Finanzamt erklärt werden. Andernfalls ist die Vorsteuer wegen zu später Zuordnungsentscheidung verloren.

 

Wenn Sie das Haus ohne Vorsteuer gebraucht gekauft haben, können Sie naturgemäß keine Vorsteuer steuerlich geltend machen.

 

Keine betriebliche Nutzung

Generell gilt, wenn Sie die von Ihnen bewohnten Räumlichkeiten rein privat nutzen und kein Arbeitszimmer oder anderweitig betrieblich genutzte Räumlichkeiten vorhanden sind, ergeben sich auch bei einem Neubau keine steuerlichen Auswirkungen.

 

Finanzierung

In der Regel ist der Hauskauf oder Hausbau die größte Investition im Leben, hier sind wir der richtige Partner für Sie. Wir beraten Sie gerne persönlich bereits bei der Finanzierung Ihrer Immobilie. Gerade hier gibt es einiges zu beachten: Durch die richtige Zuteilung Ihres Kapitals auf den privat oder betrieblich genutzten Anteil und die optimalen Gestaltung des Kaufvertrages können Sie viel Geld einsparen.

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter