Branchenbucheinträge

Vorsicht ist geboten

Mehrere unseriöse Anbieter lassen bevorzugt Kleingewerbetreibenden und Vereinen amtlich wirkende Formulare zukommen oder führen mit vermeintlich kostenlosen Werbeeinträgen in die Irre. Werden jedoch die Formulare unterschrieben zurück geschickt, sollen Verträge über eine Laufzeit von 2 Jahren mit Gebühren von 595,00 € oder gar 999,00 € pro Jahr geschlossen worden sein.

Sofern nicht gezahlt wird, soll der Gewerbetreibende mit Urteilen verschiedener Amtsgerichte und Inkassounternehmen unter Druck gesetzt werden.

Unser Tipp: Achten Sie bei Formularen stets auf das Kleingedruckte und unterschreiben Sie erst gar nicht.

Sollte dies allerdings bereits geschehen sein, lassen Sie sich nicht verunsichern. Bereits mehrere höhergerichtliche Urteile haben diesen dunklen Machenschaften bereits einen Riegel vorgeschoben. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht nimmt beispielsweise bei den Methoden der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ Irreführung an, da das Geschäftsmodell damit operiere, Dinge dunkel zu halten.

Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes argumentiert ähnlich. Mit einem Urteil vom 26.07.2012 verlangt dieser von Branchenbuchanbietern, die Kostenpflichtigkeit deutlich hervor zu heben. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine versteckte Kostenpflicht begründen, sind überraschend und unwirksam. Zudem stellt der amtliche Charakter der Formulare in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf eine Irreführung dar.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Ansprüche diverser Anbieter gerichtlich kaum mehr durchsetzbar sind und die beigefügten Urteile verschiedener Amtsgerichte als überholt betrachtet werden können.

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