Büromaterial

Kleinvieh macht auch Mist, nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Umsatzsteuer. Natürlich dürfen Sie diesbezüglich nicht übertreiben und auch privates Büromaterial in die Buchhaltung einbringen.

 

Alles betriebliche Büromaterial, welches in Ihren Einkaufrechnungen Ihrer Lieferanten „steckt“ sollten Sie allerdings schon bei der Wareneinkaufserfassung entsprechend in der OnlineBuchhaltung auf das Konto „Büromaterial“ aufteilen oder Sie buchen das Büromaterial direkt ein.

 

Wenn Sie jedoch mit Büromaterial handeln, muss es von Ihnen zwingend unter Wareneinkauf verbucht werden. Wenn Sie das Büromaterial nicht über Ihre Lieferanten beziehen, sondern z. B. im Einzelhandel im Bürogeschäft erwerben, können Sie die Rechnung natürlich direkt auf das Sachkonto Büromaterial zuordnen.

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