Doppelte Buchführung und Bilanz

Kriterien

Falls Ihre Firma in das Handelsregister eingetragen ist (z. B. Gesellschaften wie OHG, GmbH,etc.) oder wenn Sie das Finanzamt als Gewerbetreibender aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenze von 600.000 € p. a. oder der Gewinngrenze von 60.000 € p. a. dazu auffordert, im nächsten Jahr zu bilanzieren, müssen Sie die doppelte Buchführung inklusive Kassenbuch und Geschäftskonto / Bankbuchhaltung als Buchungssystematik verwenden.

 

Sonderfall Bilanz

Der grundlegende Unterschied zur EinnahmenÜberschuss-Rechnung liegt darin, dass Sie den Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, indem Sie die Leistungsfähigkeit des Unternehmens für das betreffende Jahr feststellen. Dazu müssen verschiedene Abgrenzungsbuchungen wie Forderungen, Verbindlichkeiten, Inventurbestand und Rückstellungen zusätzlich berücksichtigt werden.

 

Stand 04/18

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