E-Mail-Rechnungen

Auch aus E-Mail-Rechnungen dürfen Sie sich Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

 

Musste früher jede elektronische Rechnung noch mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur versehen sein, die zusätzlich zu prüfen war, entfällt diese Erfordernis mittlerweile. Sie müssen die Rechnung nicht einmal mehr ausdrucken!

 

Wichtig ist jedoch, die sichere Speicherung und Archivierung der elektronischen Rechnungen. Bitte bewahren Sie auch sämtliche zusätzliche Dokumente wie z.B. Lieferscheine auf, um im Zweifelsfall dokumentieren zu können, dass die Rechnung nicht nach Erhalt noch verändert wurde.

 

Stand 04/18

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