Zu Beginn Ihrer Selbständigkeit stehen Sie vor der grundlegende Frage nach der Rechtsform Ihres Unternehmens. Die erste Frage ist dabei: Wollen Sie eine Kapitalgesellschaft oder ein Personenunternehmen gründen?
Gängige Kapitalgesellschaften sind:
Zu den Personengesellschaften zählen im Wesentlichen:
Die Entscheidungskriterien hierfür sind vor allem die Frage nach der Haftung, aber auch steuerliche Überlegungen, die (laufenden) Kosten sowie Risiken spielen eine Rolle. Hierzu bietet die untenstehende Tabelle für die relevantesten Rechtsformen einen guten Überblick:
Rechtsform |
Gesellschafter |
Haftung |
Einlagen |
Einzelunternehmen |
Inhaber oder |
Persönliche Haftung |
keine |
GbR(ins Handelsregister eingetragen: OHG) |
Mindestens |
Persönliche Haftung |
keine |
GmbH |
Mind. 1 Person juristisch oder natürlich |
Gesellschaftsvermögen |
25.000€ |
UGhaftungsbeschränkt |
Mind. 1 Person juristisch oder natürlich |
Gesellschaftsvermögen |
Mindestens 1.- € das Vermögen baut sich über Rücklagen aus dem Gewinn auf |
UG & Co. KG |
Kommanditist |
Gesellschaftsvermögen |
Mindestens 1.- € |
Diese haben gegenüber eintragungspflichtigen Gesellschaften (beispielsweise GmbH, der UG oder der KG) viele administrative Vorteile
Wer allerdings einer gefahrgeneigten Tätigkeit mit entsprechenden Haftungsrisiken z.B. in Richtung Produkthaftungsgesetz nachgeht, für den ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft im zu besprechenden Einzelfall durchaus sinnvoll. Dies gilt vor allem wenn ein entsprechendes Privatvermögen gegenüber risikobehafteten Geschäften geschützt werden soll.
Die Standardlösung hier ist die GmbH. Mittlerweile an Akzeptanz gewonnen hat die Unternehmergesellschaft (UG) die ebenfalls nur mit ihrem Betriebsvermögen haftet. Diese ist allerdings viel einfacher, billiger und im Zweifel fast ohne Stammkapital gründbar. Vor allem also wenn Sie kaum Kapital für Ihre Unternehmung benötigen oder wenig Geld haben, ist die UG mittlerweile auch im Geschäftsverkehr nicht unbedingt weniger angesehen, als zum Beispiel die GmbH.
Es handelt sich dabei um ein Personenunternehmen (KG) und keine Kapitalgesellschaft wie die reine UG. Meist sind Sie der einzige Kommanditist, dem der Gesamtgewinn, ohne Geschäftsführergehälter wie bei der UG, zugewiesen wird.
Der gesamte Gewinn der KG ist in der Einkommensteuererklärung dann als gewerblicher Gewinn anzusetzen. Verluste können bis zur Höhe des Kapitals mit anderen Einkünften ausgeglichen werden.
Sie müssen keine komplizierten Darlehens- oder Anstellungsverträge mit Ihrer Gesellschaft vereinbaren. Wie im Einzelunternehmen oder der GbR können Einlagen und Entnahmen getätigt werden. Das Damoklesschwert in der Betriebsprüfung: "verdeckte Gewinnausschüttung" ist nicht existent.
Die Rechtsformwahl ist eine grundlegende Investitionsentscheidung für Ihre unternehmerische Tätigkeit, wir helfen Ihnen gerne dabei die richtige Unternehmensform zu finden. Wir beraten Sie natürlich auch gerne, wenn Sie bereits Selbständig sind: Die Umwandlung in eine andere Rechtsform, speziell zu Jahresbeginn, ist jederzeit steuerneutral möglich. Die Kosten hierfür halten sich im Rahmen.
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