Versicherungsbeiträge für z. B. eine Firmenrechtsschutz- oder Firmenhaftpflichtversicherung sind Betriebsausgaben. Überlegen Sie aber genau, welche Versicherungen Sie benötigen, denn unnütze Betriebsausgaben sind niemals sinnvoll.
Folgende Versicherungen werden als Betriebsausgaben erfasst:
Folgende Versicherungen dürfen nicht als Betriebsausgaben erfasst werden:
Tritt ein Versicherungsfall ein und die Versicherung zahlt, muss die Zahlung als Betriebseinnahme gebucht und versteuert werden.
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