Geschäftsversicherung

Versicherungsbeiträge für z. B. eine Firmenrechtsschutz- oder Firmenhaftpflichtversicherung sind Betriebsausgaben. Überlegen Sie aber genau, welche Versicherungen Sie benötigen, denn unnütze Betriebsausgaben sind niemals sinnvoll.

Folgende Versicherungen werden als Betriebsausgaben erfasst:

  • gewerbliche oder berufliche Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung für betrieblich genutzte Fahrzeuge
  • Beitrag des Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • betriebliche Kfz-Kasko
  • betriebliche Feuerschutz- oder Diebstahlversicherung

Folgende Versicherungen dürfen nicht als Betriebsausgaben erfasst werden:

  • private oder gesetzliche Krankenversicherung des Unternehmers
  • Rentenversicherung des Unternehmers
  • sonstige private Versicherungen

Tritt ein Versicherungsfall ein und die Versicherung zahlt, muss die Zahlung als Betriebseinnahme gebucht und versteuert werden.

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