Geschenke an Geschäftspartner und Kunden

Geschenke, die der Förderung Ihres Geschäftes dienen und nicht privat veranlasst sind, können als Sachzuwendungen höchstens mit 35 € netto pro Person und Jahr angesetzt werden. Maßgeblich ist hier Ihr Einkaufspreis.

 

Beachten Sie die zulässigen Höchstgrenzen

Wenn Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer Geschenke machen, liegt die Höchstgrenze pro Person und Jahr bei 35 € netto plus Umsatzsteuer. Ein Geschenk ist auch dann betrieblich veranlasst, wenn Sie das Geschenk anlässlich des Geburtstags eines Kunden oder Geschäftspartners machen. Geschenke über 35 € netto pro Person und Jahr sind nicht abzugsfähig. Wenn privat nutzbare Geschenke beim Empfänger keinen geldwerten Vorteil einnahmeerhöhend auslösen sollen, können alle Geschenke nach §37 EStG b pauschal mit 30% versteuert werden.

 

Die Geschenkeliste

Wenn Sie Geschenke (Blumen usw.) kaufen, müssen Sie den Namen des Beschenkten und den Anlass der Zuwendung auf dem Rechnungsbeleg vermerken und den Beleg im Tagebuch eintragen. Kommt Ihr betrieblich veranlasstes Geschenk aus dem Wareneinkauf, tragen Sie es, wenn Sie nicht schon beim Wareneinkauf die Zuordnung vorgenommen haben, in die Geschenkeliste ein, um wie bei Vorführartikeln und Wareneigenverbrauch Ihre Rohertragspanne zu bereinigen.

 

Die Abgrenzung zum Werbegeschenk

Kundengeschenke sind erst ab einem Wert von 10 € Nettoeinkaufspreis als solche anzusetzen, weil man erst dann davon ausgeht, dass dieses Geschenk auch einen individuellen Wert für den Beschenkten hat (BMF-Schreiben vom 28.04.2008). Bei Gegenständen unter 10 € Nettoeinkaufspreis spricht man im Allgemeinen von Streuwerbeartikeln, die Sie wie Büroartikel oder weiteres Arbeitsmaterial im Wareneinkauf einzeln kennzeichnen, um sie dann auf separate Kostenkonten buchen zu können.

 

Alternativ können Sie diese Produkte wie bei Wareneigenverbrauch, Vorführartikeln oder Geschenken (die aus dem Wareneinkauf Ihrer Lieferfirma stammen) in der Liste Werbekosten / Arbeitsmaterial eintragen und diese Produkte wiederum „nachgelagert“ aus dem Wareneinkauf ausbuchen.

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