Geschenke über 35,- €

Geschenke an Geschäftspartner oder Kunden die 35,- € überchreiten, werden nicht - auch nicht anteilig - als Betriebsausgabe anerkannt.

Welche Voraussetzungen muss ein Beleg erfüllen, damit er als Betriebsausgabe anerkannt wird?

  • Der Name des Beschenkten muss angegeben sein.
  • Das Geschenk darf nicht mehr als 35 € (+ USt.) pro Person und Jahr gekostet haben.
  • Bei Nullbesteuerung gilt: Das Geschenk darf nicht teuer als 35 € inkl. USt. sein!

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter