Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist zu Geschäftsbeginn für Sie als Unternehmer erst einmal die unwichtigste Steuerart. Die Gewerbesteuer wird nur auf gewerbliche Einkünfte erhoben, nicht auf selbstständige bzw. freiberufliche Einnahmen. Außerdem wird sie auf alle Unternehmer erhoben, die in das Handelsregister eingetragen sind, u. a. GmbH, GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Limited, Limited & Co. KG, OHG, Eingetragener Kaufmann.

 

Für Sie bekommt die Gewerbesteuer erst Bedeutung, wenn Ihr Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) aus Ihrem Geschäft pro Jahr die Schwelle von 24.500 € überschreitet. Bis 2007 war die Gewerbesteuer eine abzugsfähige Betriebsausgabe.

 

Bei Einzelunternehmern bzw. Personengesellschaften ist sie anrechenbar auf die zu zahlende Einkommensteuer. Seit 2008 hat sich die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer mehr als verdoppelt, was bis zu einem gemeindlichen Hebesatz von 380 % zu Steuerneutralität führt.

 

Haben Sie z. B. einen Hebesatz von 400 %, so bleiben Sie auf dem überschießenden Teil von 20/400 der Gewerbesteuer, sprich 1/20 der Gewerbesteuer, „sitzen“. Nur 19/20 der Gewerbesteuer wird Ihnen auf die Einkommensteuer, sofern Sie Einkommensteuer bezahlen, angerechnet. Sie sehen also, die Gewerbesteuer ist in der Regel für Sie kein wichtiges Thema mehr.

 

Stand 04/18

Hebesatz, was ist das?

Der Hebesatz wird zur Berechnung der Gewerbesteuer benötigt. Der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert um die Steuerschuld zu erhalten. Es gibt unterschiedliche Hebesätze, die jede Gemeinde relativ autonom selbst festlegen kann. Auf diese Weise nimmt die Gemeinde Einfluss auf die ihr zufließenden Steuereinnahmen.

Die Hebesätze werden immer im kommunalen Haushalt für ein Kalenderjahr festgelegt. Eine Gemeinde kann ihre Hebesätze jedes Jahr ändern. Sie ist allerdings an bestimmte Mindestsätze gebunden. So beträgt die vom Gesetzgeber festgelegt Mindesthöhe bei der Gewerbesteuer 200%. Damit sollen Gewerbesteueroasen verhindert werden. Meist liegen die Hebesätze für die Gewerbesteuer zwischen 250% und 400%. Wählt die Gemeinde einen höheren Hebesatz, so vergrößert sie ihre Steuereinnahmen, allerdings besteht die Gefahr, dass sie als Gewerbestandort für potentielle Investoren unattraktiv wird.

 

Stand 04/18

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