Kleinbetragsrechnungen

Für Kleinbetragsrechnungen, d. h. für Rechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag bis zu 250 € (brutto), gelten Erleichterungen.

 

Auf Kleinbetragsrechnungen sind lediglich folgende Angaben erforderlich:

 

- der vollständige Name und

- die vollständige Anschrift

- des leistenden Unternehmers

- das Ausstellungsdatum

- die Menge und

- die Art der gelieferten Gegenstände / Umfang und die Art der Leistungen

- das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe (= Bruttobetrag)

- der anzuwendende Steuersatz oder, im Fall einer Steuerbefreiung, ein Hinweis darauf, dass für diese Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt

Stand 04/18

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