Für Kleinbetragsrechnungen, d. h. für Rechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag bis zu 250 € (brutto), gelten Erleichterungen.
Auf Kleinbetragsrechnungen sind lediglich folgende Angaben erforderlich:
- der vollständige Name und
- die vollständige Anschrift
- des leistenden Unternehmers
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und
- die Art der gelieferten Gegenstände / Umfang und die Art der Leistungen
- das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe (= Bruttobetrag)
- der anzuwendende Steuersatz oder, im Fall einer Steuerbefreiung, ein Hinweis darauf, dass für diese Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt
Stand 04/18
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