Kontoführungsgebühren und Schuldzinsen

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto einzurichten, aber es erleichtert Ihnen natürlich den Überblick über Ihr Geschäft. Schuldzinsen und Kontoführungsgebühren sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Sie ein separates Geschäftskonto eingerichtet haben. Bei einem gemischt genutzten Konto (privat und geschäftlich) sind die Schuldzinsen und Kontoführungsgebühren nur begrenzt abzugsfähig.

 

Viele Banken bieten Ihnen die Möglichkeit, ein Unterkonto Ihres Privatkontos als Geschäftskonto zu nutzen, so dass sich die zusätzlichen Kontoführungsgebühren unter Umständen im Rahmen halten. Beachten Sie aber, dass oft erhöhte Kosten durch doppelte Gebühren und vor allem durch unnötige Schuldzinsen auf einem Konto anfallen, wenn das andere Konto ein Guthaben aufweist.

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