Kosten vor der Gewerbeanmeldung

Fangen Sie ruhig mal an...

Wir empfehlen regelmäßig, erst einmal auszuprobieren, ob Sie Ihr Gewerbe betreiben wollen, bevor Sie es auch anmelden. Für diese Erprobungsphase sollten Sie maximal einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ausschöpfen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Aufwendungen, die bis zu ca. drei Monate vor der Gewerbeanmeldung entstehen, als Vorkosten in Ihrer Buchhaltung zu berücksichtigen.

 

Bitte beachten Sie

Allerdings gibt es einige Hürden: Wenn Sie die Waren mit den Original-Belegen in die Buchhaltung übernehmen und damit auch einen Vorsteuerabzug erhalten würden, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Grenze des Jahreswechsels rückwärts nicht überschreiten. Dieser Jahreswechsel hat zur Folge, dass Sie für alle Belege, die im Vorjahr bezahlt wurden, einen eigenen Jahresabschluss anfertigen lassen müssten. Diese Ausgabe rentiert sich nur in wenigen Fällen. Sprechen Sie trotzdem mit uns bzgl. Ihres Einzelfalles. Vielleicht wird der Aufwand trotz unserer Kosten für den Jahresabschluss für Sie rentabel.

 

Eigenbelege

Besitzen Sie zu Gewerbebeginn also bereits Produkte, legen sie die Waren einfach mittels eines einfachen Eigenbeleges in Ihr Geschäft ein. Fassen Sie auf einem Blatt, welches Sie mit „Eigenbeleg“ betiteln, alle Waren mit dem Zeitwert am Tag Ihres Gewerbebeginns zusammen und erfassen die Summe als Wareneinkauf im ersten Monat nach Ihrer Gewerbeanmeldung. Neuwaren können durchaus bis zu ihrem Einkaufspreis angesetzt werden.

 

Vorteil

Das Gute an dieser Methode ist, dass Sie auch Waren, die bereits weit früher als drei Monate vor Gewerbeanmeldung angeschafft wurden trotzdem noch als Betriebsausgabe erfasst werden können.

 

Nachteil

Der Nachteil der Methode liegt darin, dass Sie bei Eigenbelegen leider keine Vorsteuer mehr ziehen dürfen. Vergessen Sie also zu Geschäftsbeginn nicht, „alte, private“ Ware mit aufzunehmen und die Möglichkeiten des Eigenbeleges voll auszuschöpfen.

 

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