Hinzuverdienstgrenze bei Familienversicherung

Grundsätzlich: Seit der Gesundheitsreform 2008/2009 benötigt jeder seine eigene Krankenversicherung. Unterschieden werden jedoch hauptberufliche und nebenberufliche Selbständige.

 

Hauptberufliche Unternehmer

Wenn Sie die private Krankenversicherung wählen ist der Beitrag hauptsächlich von Ihrem individuellen Risiko abhängig. Oft haben insbesondere jüngere, gesunde Männer anfangs deshalb relativ günstige Beiträge. Ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann allerdings in manchen Fällen nicht mehr möglich. Im Alter drohen unter Umständen sehr hohe Beitragszahlungen.

 

Bei allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag einkommensabhängig berechnet. Der hauptberufliche Unternehmer ist ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt der Grundsatz der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Seit dem 01.01.2009 wird dieser nicht genau im Gesetz definierte Begriff vom Spitzenverband „Bund der Krankenkassen“ interpretiert. Diese Interpretation ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Sie beinhaltet alle Einnahmen oder Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verwendet werden oder verwendet werden könnten.

 

Die steuerliche Behandlung ist nicht relevant. Der Einkommensteuerbescheid bildet aber trotzdem zunächst die Grundlage für die Beitragserhebung. Bei Existenzgründern wird (da noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt) die Beitragsberechnung aufgrund anderer, geeigneter Unterlagen durchgeführt, z. B. Tragfähigkeitsgutachten vom Steuerberater, berufsständischen Kammern usw. Die hierauf festgesetzten Beiträge stehen unter Vorbehalt bis der entsprechende Einkommensteuerbescheid vorliegt. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz liegt bei 14,6 %, kann aber auf 14 % sinken bei freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmern ohne Anspruch auf Krankengeld.

 

Der Beitragssatz wird auf „Bemessungsgrundlagen“ angewendet. Die Bandbreite liegt zwischen der Höchstbemessungsgrundlage bzw. Beitragsbemessungsgrenze (aktuell: 4.425,00 € monatliches Einkommen) und der Mindestbemessungsgrundlage (aktuell: 2.283,75 € monatliches Einkommen, wobei bei nachgewiesenen sozialen Härten bzw. bei Beziehern des Existenz-Gründungszuschusses diese auf 1.522,50 € reduziert wird).

 

Nebenberufliche Unternehmer

Als nebenberuflicher Unternehmer sind Sie generell als Arbeitnehmer über Ihren Arbeitgeber oder, bei Arbeitslosigkeit, über die Arbeitsagentur gesetzlich krankenversichert. Der nebenberuflich als Unternehmer tätige Ehepartner, der keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, fällt unter die kostenlose Familienmitversicherung. Das heißt, er muss keine Beiträge bezahlen, solnage die persönlichen monatlichen Gesamteinkünfte 435 € (seit 01.01.2018) aus der Unternhemertätigkeit (gemeint ist also der Gewinn) nicht übersteigt.

 

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften mit entsprechenden Gewinnen können die Anteile des nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegenden GbRBeteiligten realistisch zu dessen Ungunsten reduziert werden. Bei Zweifeln sollten Sie unabhängig davon Informationen für Ihren Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse oder, wahrscheinlich besser, weil er an Ihrem Vorteil interessiert ist, bei Ihrem Steuerberater einholen.

 

Hinzuverdienstgrenzen 2018

 

Einkommensgrenzen

Geringverdienergrenze für Auszubildende in Euro

 

Tag

 

Woche

 

Monat

450,00

Familienversicherung in Euro

 

Minijobber

 

Monat

450,00

Keine Einkünfte aus Minijobs

 

Monat

435,00

Rentenunschädlicher Hinzuverdienst in Euro für Bezieher einer...

 

...Vollrente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres

 

Monat

148,75

...Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeitsrente

 

Monat

 

Stand 04/18

 

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