Minijob, Mindestlohn und Stundenanzahl

Minijob: Alternativen zur Anpassung der Stundenanzahl

Da der Mindestlohn abgesehen von Praktikanten, Auszubildenden, Jugendlichen unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslosen fast ohne Ausnahme flächendeckend gilt, sofern keine zeitlichen Übergangsregelungen bestimmt sind, muss ab Januar gehandelt werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Vor allem bei Aushilfsarbeitsverhältnissen (beachten Sie unseren vorangegangenen Tipp der Woche) liegt man oft unter 8,84 €.

Benzingutschein

Wenn man die Stunden nicht reduzieren will, kann neben jedem Beschäftigungsverhältnis, also auch neben einem Aushilfsbeschäftigungsverhältnis von bis zu 450,00 € monatlich, eine Sachwertzahlung in Höhe von 44,00 € z. B. für einen Benzingutschein erfolgen.

Fahrten zur Wohn- und Arbeitsstätte

Auch können Sie bei einem Aushilfsbeschäftigungsverhältnis die Fahrten für Wohn- und Arbeitsstätte zusätzlich zu den 450,00 € vergüten. Diese werden mit 0,3 € × 15 (pauschal bei einer Fünftagewoche) × Distanzkilometer berechnet. Auch hier können erheblich zusätzliche Beträge ausbezahlt werden, die allesamt als Gegenleistung für die gewöhnliche Arbeitsleistung anzusehen sind. Gleiches gilt für weitere steuer- und sozialversicherungspflichtig begünstigte Nebenleistungen, wie z. B. die Übernahme eines Kindergartengeldes.

Bitte beachten

Mehrarbeit wie z. B. Überstundenvergütung, Nachtzuschläge aber auch das dreizehnte Monatsgehalt als Einmalzahlungen können Sie nicht auf den Mindestlohn anrechnen.

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, zögern Sie bitte nicht sich eingehend von uns beraten zu lassen.

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter