PKW aus Betriebsvermögen entnehmen

Pkw rechtzeitig entnehmen!

Alles was Sie aus Ihrem Betriebsvermögen heraus verkaufen ist regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für alle Anlagegüter und hier vor allem für Ihren Betriebs-Pkw. Auch wenn Sie dieses Auto nicht mit Vorsteuer eingekauft haben oder ohne Vorsteuer ins Unternehmensvermögen eingelegt haben ist beim Verkauf die Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös fällig.

Umsatzsteuer beim Verkauf sparen

Sparen können Sie sich diese Umsatzsteuer dann, wenn Ihr Auto nicht mit Vorsteuer eingekauft worden ist. Bei gebrauchten Autos ohne Vorsteuer oder bei der Einlage Ihres Autos dürfen Sie das Auto ohne Umsatzsteuer aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

Entnahme rechtzeitig verbuchen

Diese Entnahme in das Privatvermögen muss dann rechtzeitig vor dem Verkauf durchgeführt werden. Das heißt die Entnahme muss durch eine Entnahme-Buchung in Ihrer Buchhaltung rechtzeitig vor dem Verkauf dokumentiert werden. Beim Jahresabschluss können wir die Entnahme nicht mehr rückwirkend in Ihre Buchführung einfügen, da die Buchhaltung über die EDV zeitlich dokumentiert wird.

Wenn Sie uns also erst zum Jahresabschluss mitteilen, dass Sie Ihren nicht vorsteuerbehafteten Pkw verkauft haben, ist die Umsatzsteuer bereits fällig, Sie hätten dies durch rechtzeitige Entnahme-Buchung in Ihrer Buchhaltung vermeiden können. Je nach Wert Ihres Autos sind hier sehr schnell höhere vierstellige Summen an Umsatzsteuer zu zahlen.

Nach der Entnahme des Autos ins Privatvermögen sollten Sie tatsächliche Kosten nicht mehr buchen, sondern über Kosteneinlage oder über die 30-Cent-Methode Ihren Pkw betrieblich zum Ansatz bringen.

Bitte beachten

Haben Sie Ihr Auto mit Vorsteuer gekauft, ist die Entnahme und der Verkauf des Autos immer umsatzsteuerpflichtig.

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