Die korrekte Rechnung

Die Rechnung muss immer enthalten:

 

- den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers


- den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers. Achten Sie darauf, dass dies bei einem Einzelunternehmen der einzelne Unternehmer ist. Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind dies alle beteiligten Gesellschafter, alternativ der Name der Gesellschaft


- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (= Rechnungsnummer)


- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung


- den Zeitpunkt der Lieferung / sonstigen Leistung oder der (teilweisen) Entgeltvereinnahmung. Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung ist nach Auffassung der Verwaltung auch bei Übereinstimmung dieses Zeitpunkts mit der Rechnungsstellung gesondert mit dem Vermerk: „Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum“ anzugeben


- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist


- den anzuwendenden Steuersatz


- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung und sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

 

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Stand 04/18

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