Seminargebühren und Fortbildungskosten

Seminargebühren oder Schulungskosten werden entsprechend Ihrer Belege ins Tagebuch eingetragen. Nur ausnahmsweise müssen Sie die betriebliche Veranlassung anhand eines Tagesablauf- und Schulungsplans dem Finanzamt nachweisen.

Aktuelle Tipps zu Steuern & Buchhaltung

Der OnlineSteuerberater Newsletter