Spenden

Spenden sind nur zum Teil steuerlich abziehbar. Dafür ist aber ein Spendenquittung erforderlich.

  • Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke
  • Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke
  • Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke
  • Zuwendungen, Spenden an politische Parteien
  • Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 1-3 AO
  • Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
  • Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke
  • Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke

Eine Zuwendung/Spende kann auch in Form von Arbeiten erfolgen und muss entsprechend inklusive Umsatzsteuer bepreist werden.

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