Steuerberatungsgebühren

Steuerberatungsgebühren für Ihr Unternehmen sind Betriebsausgaben. Diese tragen Sie zum Zeitpunkt der Zahlung als solche einfach ins Tagebuch ein. Das Ausfüllen des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung ist leider seit 2006 nicht mehr abzugsfähig. Der „Löwenanteil“ Ihrer Kosten beim Steuerberater als Unternehmer sind aber eindeutig die Honorare für Beratungen, Erstellen des Jahresabschlusses und der Buchhaltung. Diese sind weiterhin voll ansatzfähig.

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