Steuertipps für Familie und Haushalt

Reparatur vor Eigennutzung

Wenn Sie Vermieter sind und planen in Ihr Mietobjekt selbst einzuziehen, sollten Sie Renovierungsarbeiten an Fassaden, Nebenräumen, Keller und Außenanlagen innerhalb der Mietzeit durchführen lassen. Solange Sie Einkünfte aus der Vermietung deklarieren, können die Kosten gegen das zu versteuernde Einkommen gerechnet werden.

Haushaltshilfen und Fremdfirmen

Die Ausgaben für Haushaltshilfen lassen sich zu gewissen Teilen absetzen. Kocht oder putzt eine Angestellte auf 450-Euro-Basis (mit Arbeitsvertrag), können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 510 € von der Steuerschuld abziehen. Bis zu 4.000 € Ersparnis sind möglich, wenn Ihre Haushaltshilfe auf Lohnsteuerkarte arbeitet (20 Prozent von maximal 20.000 € Lohnkosten pro Jahr). Seit Kurzem lassen sich auch die Kosten für Firmen absetzen, die sich um Schneeräumung oder Gehwegreinigung kümmern. Bis zu 4.000 € Steuervorteil sind möglich, wenn die Rechnung bargeldlos bezahlt wurde.

Ausbildung

Besuchen Ihre Kinder eine Privatschule, können Sie 30 Prozent des Schulgeldes (ohne Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld) bei der Steuererklärung abziehen. Egal, ob der Nachwuchs im In- oder Ausland eine Ausbildung bekommt. Deutsche Schulen im Ausland sind sogar weltweit begünstigt. Die Obergrenze liegt bei 5.000 € pro Kind und Jahr als abzugsfähige Sonderausgaben (Voraussetzung für Maximalabzug: Schulgeld mindestens 16.666,67€/Jahr).

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